Abrechnungen:
Pflegekasse oder Privatzahler

Finanziert werden fast alle Leistungen direkt über die Pflegekasse, daher ist der Service für den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen im Regelfall kostenlos. Ein zweckgebundener Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie ein Betrag von bis zu 40 % der Pflegesachleistung stehen für dem Pflegebedürftigen in einem gewissen Umfang monatlich zu Verfügung. Zusätzlich können Gelder aus der Verhinderungspflege, für die Entlastung der pflegenden Angehörigen, in Anspruch genommen werden. Vorausgesetzt für die Abrechnung ist ein genehmigter Pflegegrad.

 

Leistungsabrechnungen: Leistungen über die Pflege-, Kranken-, oder Privatkasse

 

Pflegekassenabrechnung: „Angebote zur Unterstützung im Alltag bei einem genehmigten Pflegegrad“

Betreuungs-und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI

Betreuungsleistungen/Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Umwidmung der Pflegesachleistung nach § 45 a SGB XI

 

Krankenkassenabrechnung: „Haushaltshilfe bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft“

Die Versorgung mit Haushaltshilfe gemäß § 38 Abs. 1 und 2 SGB V sowie § 24h SGB V

 

Privatabrechnung:

Weiterhin besteht die Möglichkeit die Firma Hk-Housekeeping ohne Erkrankung und Unfall zu beauftragen.

 

Rufen Sie uns gerne einmal für ein unverbindliches Beratungsgespräch an:

Telefon 05823 955994