Abrechnungen:
Pflegekasse oder Privatzahler
Finanziert werden fast alle Leistungen direkt über die Pflegekasse, daher ist der Service für den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen im Regelfall kostenlos. Ein zweckgebundener Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sowie ein Betrag von bis zu 40 % der Pflegesachleistung stehen für dem Pflegebedürftigen in einem gewissen Umfang monatlich zu Verfügung. Zusätzlich können Gelder aus der Verhinderungspflege, für die Entlastung der pflegenden Angehörigen, in Anspruch genommen werden. Vorausgesetzt für die Abrechnung ist ein genehmigter Pflegegrad.
Leistungsabrechnungen: Leistungen über die Pflege-, Kranken-, oder Privatkasse
Pflegekassenabrechnung: „Angebote zur Unterstützung im Alltag bei einem genehmigten Pflegegrad“
Betreuungs-und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI
Betreuungsleistungen/Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Umwidmung der Pflegesachleistung nach § 45 a SGB XI
Krankenkassenabrechnung: „Haushaltshilfe bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft“
Die Versorgung mit Haushaltshilfe gemäß § 38 Abs. 1 und 2 SGB V sowie § 24h SGB V
Privatabrechnung:
Weiterhin besteht die Möglichkeit die Firma Hk-Housekeeping ohne Erkrankung und Unfall zu beauftragen.
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Telefon 05823 955994